Zusatzinfo bei Erwerb gebrauchter Software
Zusatzinformationen bei Erwerb gebrauchter Software:
Das vom Rechteinhaber gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet.
Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht.
Soweit Vorbesitzer Kopien der Software angefertigt haben, sind diese unbrauchbar gemacht bzw. dauerhaft gelöscht worden. Vorbesitzer haben keine Kopien der Software zurückbehalten.