Zusatzinfo bei Erwerb gebrauchter Software
Zusatzinformationen bei Erwerb gebrauchter Software
· Das vom Rechteinhaber gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet.
· Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht.
· Soweit Vorbesitzer Kopien der Software angefertigt haben, sind diese unbrauchbar gemacht bzw. dauerhaft gelöscht worden. Vorbesitzer haben keine Kopien der Software zurückbehalten.