Zusatzinfo bei Erwerb gebrauchter Software

 

Zusatzinformationen bei Erwerb gebrauchter Software

·        Das vom Rechteinhaber gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet.

·        Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht.

·        Soweit Vorbesitzer Kopien der Software angefertigt haben, sind diese unbrauchbar gemacht bzw. dauerhaft gelöscht worden. Vorbesitzer haben keine Kopien der Software zurückbehalten.

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